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GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE ab dem 1. Oktober 2007
3.
Erweiterte Berufsorientierung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 q SGB III)
Um die Berufswahlentscheidungen von Jugendlichen besser als bisher zu unterstützen, wird die Möglichkeit erweitert, für Schüler allgemein bildender Schulen Berufsorientierungsmaßnahmen durchzuführen.
Befristet bis Ende 2010 können für Jugendliche vertiefte Berufsorientierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern angeboten werden, die auch über den Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden können.
Inhalt
1. Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 o SGB III) 6
2. Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 p SGB III) 7
3. Erweiterte Berufsorientierung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 q SGB III) 8
4. Einstiegsqualifizierung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 235b SGB III) 9
5. Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische
Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und
Berufsausbildungsvorbereitung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 241 a SGB III) 10
6. Beschäftigungszuschuss gemäß (§ 16 a SGB II) 11
7. Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union
7.1
Anspruchsberechtigte nach dem SGB II, Ausschlusstatbestände
7.2 Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen
7.3 Bleiberecht, "Altfallregelung"
8. "Unsere Merkblätter" 15
Sie
können hier auch das Merkblatt SGB II direkt auf
Ihrem Rechner anzeigen lassen.
Merkblatt
SGB II
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