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GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE ab dem 1. Oktober 2007
1.
Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 o SGB III)
Als neue Arbeitgeberleistung wird mit dem § 421 o SGB III
ein Qualifizierungszuschuss für die Einstellung von jüngeren
Arbeitnehmern eingeführt. Mit diesem sollen junge Menschen unter 25 Jahren unterstützt
werden, die zuvor mindestens sechs Monate arbeitslos
waren und ohne Berufsabschluss sind.
Mit dem § 421 o SGB III kann der Arbeitgeber
Zuschüsse erhalten, wenn er einen dieser Jugendlichen im Rahmen
des Arbeitsverhältnisses qualifiziert.
Gefördert
werden Arbeitgeber für längstens zwölf Monate mit 50
Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts,
wobei 15 Prozentpunkte für die Qualifizierung des
jüngeren Arbeitnehmers zweckgebunden sind.
Bei der Bemessung des
Zuschusses werden Bruttoarbeitsentgelte von höchstens
1.000 Euro monatlich zugrunde gelegt. Die gesetzliche
Regelung ist bis Ende 2010 befristet.
Mit dieser praxisorientierten, betriebsnahen Qualifizierung,
die eine Beschäftigung im Betrieb flankiert und ergänzt,
sollen kurz- und mittelfristig die Perspektiven von jungen
Menschen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert
werden.
Dabei soll
die Leistung – bei Bedarf - im Anschluss mit anderen
Förderungen verknüpft werden, um das Nachholen des Berufsabschlusses zu erleichtern.
Inhalt
1. Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 o SGB III) 6
2. Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 p SGB III) 7
3. Erweiterte Berufsorientierung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 q SGB III) 8
4. Einstiegsqualifizierung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 235b SGB III) 9
5. Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische
Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und
Berufsausbildungsvorbereitung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 241 a SGB III) 10
6. Beschäftigungszuschuss gemäß (§ 16 a SGB II) 11
7. Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union
7.1
Anspruchsberechtigte nach dem SGB II, Ausschlusstatbestände
7.2 Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen
7.3 Bleiberecht, "Altfallregelung"
8. "Unsere Merkblätter" 15
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