:: SGB II aktuell ::


GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE ab dem 1. Oktober 2007

1. Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 o SGB III)

Als neue Arbeitgeberleistung wird mit dem § 421 o SGB III ein Qualifizierungszuschuss für die Einstellung von jüngeren Arbeitnehmern eingeführt. Mit diesem sollen junge Menschen unter 25 Jahren unterstützt werden, die zuvor mindestens sechs Monate arbeitslos waren und ohne Berufsabschluss sind. 

Mit dem § 421 o SGB III kann der Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn er einen dieser Jugendlichen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualifiziert. 

Gefördert werden Arbeitgeber für längstens zwölf Monate mit 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts, wobei 15 Prozentpunkte für die Qualifizierung des jüngeren Arbeitnehmers zweckgebunden sind. 

Bei der Bemessung des Zuschusses werden Bruttoarbeitsentgelte von höchstens 1.000 Euro monatlich zugrunde gelegt. Die gesetzliche Regelung ist bis Ende 2010 befristet. 

Mit dieser praxisorientierten, betriebsnahen Qualifizierung, die eine Beschäftigung im Betrieb flankiert und ergänzt, sollen kurz- und mittelfristig die Perspektiven von jungen Menschen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert werden. 

Dabei soll die Leistung – bei Bedarf - im Anschluss mit anderen Förderungen verknüpft werden, um das Nachholen des Berufsabschlusses zu erleichtern.


Inhalt

1. Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 o SGB III) 6
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2. Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 p SGB III) 7
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3. Erweiterte Berufsorientierung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 421 q SGB III) 8
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4. Einstiegsqualifizierung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 235b SGB III) 9
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5. Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung
(§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 241 a SGB III) 10
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6. Beschäftigungszuschuss gemäß (§ 16 a SGB II) 11
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7. Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union 
7.1
Anspruchsberechtigte nach dem SGB II, Ausschlusstatbestände 
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7.2 Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen
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7.3 Bleiberecht, "Altfallregelung"
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8. "Unsere Merkblätter" 15
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